Separates Gesetz = weniger Schutz

Separates Gesetz = weniger Schutz

· 2026-06-09

Bundesregierung plant eigenständiges Tierversuchsgesetz – Tierschutzverbände warnen vor massiver Verschlechterung

Die aktuelle Gesetzgebungsplanung der Bundesregierung sorgt für erhebliche Unruhe im Bereich des Tierschutzes. Wie aus aktuellen Informationen hervorgeht, ist beabsichtigt, ein eigenständiges „Tierversuchsgesetz" zu schaffen. Dieser Schritt würde bedeuten, dass die bisherigen Regelungen für Tierversuche aus dem bestehenden Tierschutzgesetz herausgelöst werden. Konkret betrifft dies die Paragraphen 7 bis 10 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Tierschutzorganisationen und politische Gegner des Plans warnen davor, dass diese Trennung zentrale Schutzmechanismen für Millionen Versuchstiere gefährden könnte.

Die rechtliche Trennung und ihre Folgen

Der Kern der Kritik liegt in der Loslösung der Tierversuchsregelungen von den grundlegenden Schutz- und Wertnormen des allgemeinen Tierschutzgesetzes. Solange Tierversuche im Tierschutzgesetz verankert sind, unterliegen sie den dort festgeschriebenen ethischen und rechtlichen Maßstäben. Durch die Auslagerung in ein separates Gesetz besteht die Gefahr, dass diese Verbindung gekappt wird. Experten und Verbände befürchten, dass hierdurch zentrale rechtliche Schranken entfallen könnten.

Insbesondere geht es um den Schutz vor dem Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden. Ebenso steht der Schutz vor dem Töten aus wirtschaftlichen Gründen auf dem Spiel. Ein separates Gesetz, das nicht mehr direkt unter dem Dach des Tierschutzgesetzes steht, könnte eine massive Verschlechterung des ohnehin schon von Kritikern als unzureichend bewerteten Schutzes bedeuten. Die rechtliche Bindung an die Werte des Tierschutzes würde für Versuchstiere damit schwächer ausfallen als für andere Tiere.

Brisante Details im Lobbyregister

Besonders sorgenvoll stimmen die Hinweise, die im Zusammenhang mit der Lobbyregistrierung auftauchen. In diesem Kontext ist explizit von der „Tötung sogenannter Überschusstiere" die Rede. Diese Formulierung deutet darauf hin, dass das Ende des geltenden Straftatbestands nach § 17 des Tierschutzgesetzes drohen könnte. Der § 17 TierSchG stellt das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund unter Strafe. Sollte dieser Schutz für Versuchstiere in einem neuen, eigenständigen Gesetz nicht mehr greifen oder verwässert werden, hätten Tiere, die als „Überschuss" betrachtet werden, keinen rechtlichen Schutz mehr vor der Tötung.

Die Herausnahme der Regelungen würde somit nicht nur eine administrative Änderung darstellen, sondern eine fundamentale Verschiebung im rechtlichen Status von Versuchstieren. Millionen Tiere, die jährlich für Versuchszwecke verwendet werden, wären von dieser Neuregelung direkt betroffen. Die Befürchtung ist, dass wirtschaftliche Interessen zukünftig stärker gewichtet werden könnten als das Leid der Tiere.

Widerstand aus Zivilgesellschaft und Politik

Gegen diese Pläne regt sich bereits breiter Widerstand. Mehrere renommierte Tierschutz- und Tierrechtsverbände haben sich zusammengeschlossen, um gegen das Vorhaben zu protestieren. Zu den Organisationen, die sich gegen ein eigenständiges Gesetz aussprechen, gehören unter anderem:

  • Deutscher Juristenbund für Tierschutz (DJGT)
  • Deutscher Tierschutzbund
  • Ärzte gegen Tierversuche
  • PETA

Diese Verbände haben die Bundesregierung bereits Anfang Februar schriftlich aufgefordert, von der Schaffung eines eigenständigen Gesetzes abzusehen. Sie fordern, die Regelungen im bewährten Tierschutzgesetz zu belassen, um den Schutzstatus der Tiere nicht zu gefährden. Auch im Parlament gibt es Bewegung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag einen Antrag gestellt. Ziel dieses Antrags ist es, die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz zu belassen und die geplante Auslagerung zu verhindern.

Was Bürgerinnen und Bürger tun können

Die Entscheidung über die Zukunft des Tierschutzes bei Tierversuchen liegt nicht allein bei der Regierung. Öffentlicher Druck kann einen entscheidenden Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess haben. Die Trennung von Tierversuchen vom Tierschutzgesetz wird von Kritikern als Rückschritt bewertet, der Millionen Tiere noch schutzloser machen würde. Um dem entgegenzuwirken, sind Information und Engagement gefragt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, sich aktiv über die aktuelle Lage zu informieren. Organisationen wie Menschen für Tierrechte, der Deutsche Tierschutzbund oder PETA bieten Informationen über aktuelle Kampagnen an. Durch das Teilen von Beiträgen und die Verbreitung der Informationen kann maximaler Druck auf die Entscheidungsträger aufgebaut werden. Es gilt, die Öffentlichkeit für die Risiken eines eigenständigen Tierversuchsgesetzes zu sensibilisieren und klar zu machen, dass der Schutz von Versuchstieren nicht vom allgemeinen Tierschutz abgekoppelt werden darf.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Artikel basiert auf den Informationen der bereitgestellten Kampagnenmitteilung. Für detaillierte Positionspapiere und aktuelle Updates zu den Kampagnen wird auf die Webseiten der beteiligten Organisationen verwiesen.

  • Quelle: Instagram-Caption tierschutz-redaktion.de
  • Genannte Organisationen: Menschen für Tierrechte, Deutscher Tierschutzbund, PETA, Ärzte gegen Tierversuche, DJGT
  • Politischer Kontext: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

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