Schweizer Parlament stellt sich gegen tierquälerisch erzeugte Pelze
Die Schweiz ist einem gesetzlichen Einfuhr- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze einen wichtigen Schritt näher gekommen. Nach dem Nationalrat hat am 15. September 2026 auch der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative angenommen. Die kleine Kammer stimmte den Änderungen des Tierschutzgesetzes mit 43 Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme zu. Enthaltungen gab es keine.
Damit unterstützen beide Parlamentskammern grundsätzlich einen gesetzlichen Weg, der nicht nur die Einfuhr, sondern auch den Handel mit Pelzen aus verbotenen Produktionsformen erfassen soll. Ein bereits geltendes allgemeines Pelzverbot bedeutet der Beschluss jedoch nicht: Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Was der indirekte Gegenvorschlag vorsieht
Der Entwurf richtet sich gegen Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden hergestellt wurden. Solche Waren sollen nicht mehr in die Schweiz eingeführt oder dort gehandelt werden dürfen. Die Regelung würde damit über eine reine Kontrolle an der Grenze hinausgehen und auch den Vertrieb innerhalb des Landes einbeziehen.
Geschäfte und Internethändler müssten beim Einkauf abklären, mit welcher Methode die angebotenen Pelze hergestellt wurden. Außerdem müssten sie belegen können, dass die Produkte nicht aus einer verbotenen Produktionsform stammen. Die Verantwortung läge somit nicht ausschließlich bei den Behörden: Auch die Anbieter müssten nachvollziehbare Nachweise zur Herkunft und Herstellung vorlegen.
Widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte könnten beschlagnahmt und eingezogen werden. Für die Kontrolle der Einfuhr und des Handels wären der Bund und die Kantone zuständig. Der Entwurf verbindet das Verbot damit mit Prüfpflichten und möglichen Maßnahmen gegen unzulässige Waren.
Begrenzte Ausnahmen für Eigengebrauch und Erbstücke
Der Gegenvorschlag sieht eng begrenzte Ausnahmen vor. Pelze für den persönlichen Eigengebrauch sollen im Reiseverkehr eingeführt werden dürfen. Auch Erbstücke könnten weiterhin in die Schweiz gelangen. Ein anschließender Verkauf solcher Erbstücke wäre jedoch nicht erlaubt.
Diese Ausnahmen ändern nichts an der Ausrichtung des Entwurfs: Tierquälerisch erzeugte Pelze sollen aus dem regulären Schweizer Handel gedrängt werden. Zugleich ist wichtig, die Vorlage korrekt einzuordnen. Sie sieht kein unterschiedsloses Verbot sämtlicher Pelze in jeder denkbaren Situation vor.
Wer entscheidet über verbotene Produktionsmethoden?
Ein zentraler Streitpunkt betraf die Frage, wer festlegt, welche Produktionsmethoden als tierquälerisch gelten. Eine Kommissionsmehrheit wollte externe Zertifizierungsstellen stärker einbeziehen. Tierschutzorganisationen warnten davor, vorhandene Zertifizierungssysteme stammten häufig aus der Pelzindustrie selbst und könnten problematische Haltungsbedingungen legitimieren.
Der Ständerat folgte dieser Abschwächung nicht. Nach seinem Beschluss soll das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms festlegen, welche Methoden vom Einfuhrverbot betroffen sind. Der Schweizer Tierschutz bewertet diese Regelung als entscheidenden Schutz davor, dass die Pelzbranche ihre eigenen Maßstäbe setzt.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet
Der Beschluss des Ständerats ist ein parlamentarischer Durchbruch, aber noch kein endgültig geltendes Verbot. Zwischen den Beschlüssen der beiden Kammern bestehen zwei Differenzen in untergeordneten Punkten. Deshalb muss sich der Nationalrat erneut mit der Vorlage befassen. Die Schlussabstimmung ist nach Angaben der Tierschutzorganisationen für den 2. Oktober 2026 vorgesehen.
Auch über die Volksinitiative „Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte“ hat der Ständerat noch nicht entschieden. Das Initiativkomitee hatte angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, wenn das Parlament einen wirksamen Gegenvorschlag verabschiedet.
Was der Beschluss für den Tierschutz bedeutet
Für den Tierschutz ist besonders bedeutsam, dass der Entwurf mehrere Bereiche zugleich erfasst. Neben der Einfuhr stehen der Handel, die Nachweispflichten der Anbieter, behördliche Kontrollen sowie die mögliche Beschlagnahmung und Einziehung widerrechtlich vertriebener Produkte im Mittelpunkt.
Im Alltag könnten Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch besser erkennen, ob Anbieter die Herstellungsmethode ihrer Pelzwaren überprüft haben. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollten sie jedoch nicht davon ausgehen, dass Pelz in der Schweiz bereits generell verboten ist.
Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können
- Im Geschäft oder beim Internethandel nach der Herstellungsmethode und den dazugehörigen Nachweisen fragen.
- Auf einen Kauf verzichten, wenn Herkunft und Produktionsweise nicht nachvollziehbar belegt werden.
- Zwischen einem geplanten Verbot tierquälerisch erzeugter Ware und einem allgemeinen Pelzverbot unterscheiden.
- Den weiteren parlamentarischen Umgang mit dem Gegenvorschlag und der Pelz-Initiative verfolgen.
- Bei Erbstücken beachten, dass ihre Einfuhr nach dem Entwurf möglich wäre, ihr anschließender Verkauf jedoch nicht.
Quelle
Quellen: Keystone-SDA/Swissinfo | Weitere Infos | Weitere Infos
