Schleswig-Holstein macht Katzenschutz verbindlich
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung. Was trocken klingt, ist tierschutzpolitisch ziemlich relevant: Erstmals schafft ein deutsches Flächenland einheitliche Regeln für Freigängerkatzen im gesamten Bundesland.
Konkret bedeutet das: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang ermöglicht, muss sie künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Für bereits gehaltene Freigänger gibt es nach Inkrafttreten eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Wohnungskatzen, die Haus oder Wohnung nicht verlassen, sind ausgenommen.
Warum ist das wichtig?
Weil Straßenkatzen nicht aus dem Nichts entstehen. Viele stammen von unkastrierten Hauskatzen ab oder vermehren sich mit ihnen weiter. Die Folgen landen dann bei Tierschutzvereinen, Pflegestellen und Tierheimen: kranke, verletzte, scheue oder unterversorgte Katzen, für die oft niemand offiziell zuständig sein will.
Bisher gab es vielerorts nur kommunale Einzelregelungen. In einer Gemeinde galten strengere Vorgaben, in der nächsten nicht. Schleswig-Holstein geht jetzt einen Schritt weiter und macht Katzenschutz landesweit verbindlich.
Das ist kein Angriff auf Katzenhalter. Es ist eine klare Erinnerung daran, dass Freigang Verantwortung bedeutet: für die eigene Katze und für das Tierleid, das durch unkontrollierte Vermehrung entstehen kann.
Aus Tierschutzsicht ist dieser Schritt überfällig. Und er zeigt auch: Politik kann handeln, wenn sie will.
Quellen: Landesregierung Schleswig-Holstein; Deutscher Tierschutzbund
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