Niedersachsen verbietet Anbindehaltung!

Niedersachsen verbietet Anbindehaltung!

· 2026-06-11

Niedersachsen steigt als erstes Bundesland aus der Anbindehaltung aus

Seit dem 2. Juni 2026 gilt in Niedersachsen ein Runderlass des Landwirtschaftsministeriums, der die Anbindehaltung von Rindern grundsätzlich verbietet. Niedersachsen ist damit das erste Bundesland, das diesen Schritt geht – ein Meilenstein für den Tierschutz in der Nutztierhaltung.

Was das Verbot bedeutet

Die Anbindehaltung – bei der Rinder dauerhaft oder teilweise an einer Kette oder Seilvorrichtung fixiert werden – wird schrittweise abgeschafft. Konkret bedeutet der Erlass:

  • Ganzjährige Anbindehaltung: Betriebe müssen diese innerhalb von 6 Monaten beim Veterinäramt melden und innerhalb von 18 Monaten entweder aufgeben oder in ein tierfreundlicheres Haltungssystem umbauen (z.B. Laufstall, Kombihaltung mit Auslauf oder Weide).
  • Teilweise Anbindehaltung: Betriebe, die Rinder nur einen Teil des Jahres angebunden halten, haben bis zu 3 Jahre für die Meldung und bis zu 7 Jahre für den Umbau Zeit.
  • Ausnahmeregelungen: In begründeten Fällen sind laut Ministerium längere Fristen möglich.
  • Während der Übergangsfristen gelten zusätzliche Mindestanforderungen an Anbindevorrichtungen sowie Stand- und Liegeflächen.

Warum Anbindehaltung tierschutzwidrig ist

Rinder sind von Natur aus Herdentiere, die sich frei bewegen, sozial interagieren und auf Weideflächen leben wollen. In der Anbindehaltung können sie diese Grundbedürfnisse nicht ausleben: keine Bewegung, kein Sozialverhalten, kein Auslauf. Dauerhaftes Anbinden bedeutet permanenten Stress, Bewegungsmangel und gesundheitliche Probleme.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung – sowohl für ganzjährige als auch für saisonale Formen. Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, Tiere zu schützen. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Anbindehaltung ist nicht nur möglich, sondern überfällig.

Kritik und rechtliche Einordnung

Der Niedersächsische Landkreistag kritisiert das Vorgehen als verfassungsrechtlich problematisch: Ein generelles Verbot einer Haltungsform erfordere nach seiner Auffassung Bundesgesetz. Die rechtliche Bewertung ist umstritten – aber der Tierschutz darf nicht aufgeweicht werden, nur weil die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ungeklärt sind.

Was jetzt passieren muss

  • Andere Bundesländer müssen folgen – die Anbindehaltung ist bundesweit ein Problem
  • Finanzielle Unterstützung für Betriebe beim Umbau auf Laufstallhaltung
  • Klare bundesrechtliche Regelung, die Anbindehaltung beendet
  • Unangekündigte Kontrollen in der Übergangszeit

Jedes Rind verdient Bewegung, Sozialkontakt und artgerechte Haltung. Der Schritt Niedersachsens ist ein Anfang – aber er muss der Anfang eines bundesweiten Ausstiegs sein.

Quellen: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Deutscher Tierschutzbund, tagesschau.de, vetion.de

KI-generierte Illustration – zeigt keine echten Aufnahmen

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