Neue EU-Regeln für Hunde und Katzen: Mehr Schutz und bessere Rückverfolgbarkeit
Das Europäische Parlament und der Rat haben gemeinsame Vorschriften für den Schutz und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Mit der Verordnung (EU) 2026/1818 werden unionsweite Mindestanforderungen für Tiere eingeführt, die auf dem EU-Markt gezüchtet, gehalten oder abgegeben werden.
Die Verordnung verbindet mehrere Bereiche miteinander: Vorgaben zum Tierwohl, die Kennzeichnung und Registrierung der Tiere, Anforderungen an Verkaufsanzeigen im Internet sowie Regelungen für Hunde und Katzen aus Drittstaaten. Dadurch soll die Herkunft der Tiere besser nachvollziehbar werden. Zugleich sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor betrügerischen Angeboten geschützt und der illegale Tierhandel bekämpft werden.
Welche Bereiche erfasst die Verordnung?
Die neuen Vorschriften betreffen die Zucht, Haltung und Abgabe von Hunden und Katzen auf dem EU-Markt. Damit nimmt die Europäische Union nicht nur den eigentlichen Verkauf in den Blick. Auch die Bedingungen, unter denen Tiere gezüchtet und gehalten werden, gehören zum Anwendungsbereich der gemeinsamen Mindestanforderungen.
Welche Folgen sich daraus im Einzelfall ergeben, hängt von den jeweiligen Bestimmungen und ihrer praktischen Anwendung ab. Fest steht jedoch: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Vorgaben nicht nur formal bestehen, sondern wirksam kontrolliert werden. Verstöße müssen tatsächlich verfolgt werden, wenn die beschlossenen Verbesserungen den Tieren zugutekommen sollen.
Kennzeichnung und Registrierung als Grundlage der Rückverfolgbarkeit
Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die unionsweite Regelung von Kennzeichnung und Registrierung. Beide Elemente sollen dazu beitragen, die Herkunft eines Hundes oder einer Katze besser nachvollziehen zu können.
Für den Tierschutz ist Rückverfolgbarkeit besonders bedeutsam, weil sie die Verbindung zwischen einem Tier und seiner Herkunft herstellen soll. Gemeinsame Vorgaben können außerdem verhindern, dass in den Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Mindestanforderungen gelten. Entscheidend bleibt, dass die erfassten Angaben verlässlich geführt und die Regelungen wirksam überwacht werden.
Neue Anforderungen an Anzeigen im Internet
Auch Verkaufs- und Abgabeanzeigen im Internet werden von den neuen Vorschriften erfasst. Die zusätzlichen Anforderungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen. Gleichzeitig verfolgt die Europäische Union das Ziel, illegalen Handel und betrügerische Angebote zu bekämpfen.
Für Interessierte bedeutet das: Eine Anzeige sollte nicht nur nach dem Aussehen des angebotenen Tieres beurteilt werden. Wichtig sind nachvollziehbare Angaben zur Herkunft sowie zur Kennzeichnung und Registrierung. Bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet oder wirken Angaben widersprüchlich, ist besondere Vorsicht geboten.
Gemeinsame Anforderungen an solche Anzeigen können allerdings nur dann Wirkung entfalten, wenn ihre Einhaltung geprüft wird. Die Verordnung allein beseitigt illegale oder irreführende Angebote nicht. Dafür sind eine konsequente Anwendung und die Verfolgung festgestellter Verstöße erforderlich.
Auch Tiere aus Drittstaaten werden einbezogen
Die Vorschriften beschränken sich nicht auf Hunde und Katzen, die innerhalb der Europäischen Union gezüchtet oder gehalten wurden. Tiere, die aus Drittstaaten in die EU gelangen, werden ebenfalls in die Vorgaben zu Tierwohl und Rückverfolgbarkeit einbezogen.
Damit sollen die gemeinsamen Anforderungen nicht allein davon abhängen, wo ein Tier ursprünglich herkommt. Für den Schutz der Tiere und die Nachvollziehbarkeit ihrer Herkunft ist dieser Ansatz wichtig: Tiere aus Drittstaaten sollen nicht außerhalb der vorgesehenen Vorgaben bleiben, sobald sie auf den EU-Markt gelangen.
Die Regeln greifen nicht vollständig sofort
Die neuen Vorschriften gelten grundsätzlich ab dem 31. August 2028. Für einzelne Bestimmungen sind spätere Termine vorgesehen. Deshalb werden die beschlossenen Verbesserungen nicht gleichzeitig und nicht sofort in sämtlichen Bereichen wirksam.
Bis zum Geltungsbeginn kommt es darauf an, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung rechtzeitig vorbereiten. Dazu gehört insbesondere, wirksame Kontrollen zu ermöglichen. Ob die gemeinsamen Mindestanforderungen den Schutz von Hunden und Katzen im Alltag tatsächlich stärken, wird wesentlich von dieser praktischen Umsetzung abhängen.
Was können Tierinteressierte tun?
- Bei der Abgabe eines Hundes oder einer Katze gezielt nach Herkunft, Kennzeichnung und Registrierung fragen.
- Angaben in Internetanzeigen sorgfältig prüfen und auf Widersprüche achten.
- Sich nicht allein von Bildern oder knappen Versprechen zu einer Entscheidung drängen lassen.
- Nachweise und Angaben zur Herkunft vor einer Übernahme nachvollziehen.
- Verdächtige oder möglicherweise betrügerische Angebote den zuständigen Stellen melden.
- Die weitere Anwendung der Verordnung aufmerksam verfolgen und wirksame Kontrollen einfordern.
Gemeinsame Vorgaben sind nur der erste Schritt
Die Verordnung (EU) 2026/1818 schafft einen gemeinsamen Rahmen für Zucht, Haltung, Abgabe, Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Sie bezieht außerdem Anzeigen im Internet und Tiere aus Drittstaaten ein. Damit verbindet sie Tierwohl, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherschutz.
Der Beschluss ist jedoch nur die Grundlage. Ausschlaggebend wird sein, ob die Mitgliedstaaten die Vorgaben rechtzeitig anwenden, ihre Einhaltung wirksam kontrollieren und Verstöße verfolgen. Erst dann kann sich zeigen, wie stark die gemeinsamen Regeln den Schutz von Hunden und Katzen tatsächlich verbessern.
Quellen: Verordnung (EU) 2026/1818 ueber das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rueckverfolgbarkeit | Protecting the welfare of dogs and cats | First EU rules to protect cats and dogs from abuses
