Bundesrat will Tierschutzreform wieder aufnehmen

Bundesrat will Tierschutzreform wieder aufnehmen

· 2026-06-20 · Quelle ↗

Bundesrat fordert Wiederaufnahme der Tierschutzreform

Am 12.06.2026 hat der Bundesrat ein wichtiges Signal für den gesetzlichen Tierschutz in Deutschland gesendet. In seiner Sitzung an diesem Freitag sprach sich die Länderkammer eindeutig für eine Wiederaufnahme der Tierschutzreform aus. Das Plenum sieht einen dringenden Handlungsbedarf bei verschiedenen Themen und fordert die Bundesregierung zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen auf. Dieses Votum kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Gesetzgebung in diesem Bereich seit längerem stockt.

Hintergrund: Aussetzung der Reform im Jahr 2024

Die aktuellen Forderungen des Bundesrates sind vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen der letzten Jahre zu betrachten. Das Verfahren zur Reform des Tierschutzrechts war im Jahr 2024 nach dem Ende der Ampel-Koalition ausgesetzt worden. Nun, im Juni 2026, drängen die Ländervertreterinnen und Ländervertreter darauf, diesen Prozess wieder fortzuführen. Die Meldung hierzu wurde am 19.06.2026 veröffentlicht und unterstreicht die Dringlichkeit, die von den Ländern empfunden wird.

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen. Die Ländervertreterinnen und Ländervertreter begrüßen diesen Schritt grundsätzlich. Allerdings wird im Bundesrat klar gestellt, dass diese Maßnahmen nach ihrer Sicht längst nicht ausreichend sind. Die Überwachung allein kann nicht als alleinige Lösung für die bestehenden Probleme im Tierschutz betrachtet werden.

Konkrete Forderungen an die Bundesregierung

Der Bundesrat geht in seinen Forderungen über die reine Schlachtüberwachung hinaus. Um den Tierschutz nachhaltig zu verbessern, werden zusätzliche Maßnahmen gefordert. Insbesondere zwei Bereiche stehen dabei im Fokus der Länderkammer:

  • Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben: Es werden zusätzliche Maßnahmen bei Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte, sogenannte VTN-Betriebe, gefordert. Diese Betriebe spielen in der Kette der tierischen Verarbeitung eine Rolle, die bisher oft weniger im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stand.
  • Reduzierung von Eingriffen: Der Bundesrat fordert eine weitere Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe an Tieren. Damit sind Eingriffe gemeint, die nicht der Heilung eines Tieres dienen, sondern oft aus wirtschaftlichen oder handhabungstechnischen Gründen vorgenommen werden.

Diese Forderungen zeigen, dass der Bundesrat eine ganzheitliche Betrachtung des Tierschutzrechts anstrebt, die nicht nur den Moment der Schlachtung, sondern auch die vorangehenden Prozesse und Behandlungen der Tiere umfasst.

Positionen der Länder und gerichtliche Vorgaben

Einzelne Bundesländer beziehen bereits jetzt konkret Stellung zu den geplanten Maßnahmen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sieht in der Kameraüberwachung einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Schlachtung. Sie betrachtet die Neuregelung jedoch lediglich als einen ersten Schritt. Die Ministerin weist auf weiteren Handlungsbedarf hin. Dieser besteht unter anderem bei den Mindestanforderungen für die Putenhaltung.

Der Handlungsdruck wird auch durch die Rechtsprechung verstärkt. Es wird auf ein kürzlich ergangenes Putenhaltungs-Urteil verwiesen. Eine Empfehlung des Agrarausschusses zu diesem Urteil wollte festhalten, dass ein erheblicher Teil der Nutztiere bislang nur unzureichend durch das Tierschutzrecht geschützt sei. Diese Empfehlung fand im Plenum jedoch keine Mehrheit. Dies zeigt, dass innerhalb des Bundesrates zwar Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform besteht, die konkreten Formulierungen und Schwerpunkte jedoch weiterhin Gegenstand politischer Aushandlungsprozesse sind.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung vom April bildet hierbei einen wichtigen rechtlichen Rahmen. Es verdeutlicht, dass bestehende Regelungen oft nicht ausreichen, um das Wohl der Tiere im Sinne des Gesetzes zu garantieren. Die Diskussion um die Mindestanforderungen für die Putenhaltung ist somit eng verknüpft mit der allgemeinen Forderung nach einer Weiterentwicklung des Tierschutzrechts.

Bedeutung für den Tierschutz im Alltag

Die Forderungen des Bundesrates haben direkte Auswirkungen auf die praktische Umsetzung des Tierschutzes. Wenn Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte stärker kontrolliert werden, könnte dies Transparenz in Bereiche bringen, die für Verbraucher oft unsichtbar sind. Ebenso würde eine Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe das Leid der Tiere in der Haltung verringern.

Die Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen wird als notwendige, aber nicht hinreichende Maßnahme bewertet. Für einen umfassenden Tierschutz müssen auch die Haltungsbedingungen und die Behandlung der Tiere vor der Schlachtung verbessert werden. Die Hinweise auf die Putenhaltung zeigen, dass spezifische Tierarten oft besonderen Risiken ausgesetzt sind, die durch spezifische Verordnungen adressiert werden müssen.

Ausblick und Handlungsempfehlung

Die Entscheidung des Bundesrates vom 12.06.2026 ist ein deutlicher Appell an die Bundesregierung. Der Druck auf die Politik wächst, die im Jahr 2024 ausgesetzte Reform wieder aufzunehmen und dabei die Forderungen der Länder ernst zu nehmen. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, diese Entwicklungen zu verfolgen. Die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts hängt maßgeblich von der politischen Umsetzung der geforderten Maßnahmen ab.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Forderung nach Überarbeitung der bestehenden Regelungen reagieren wird. Die Argumente des Bundesrates, gestützt durch gerichtliche Urteile und die Positionen der Länderministerien, liefern eine fundierte Grundlage für weitere Gesetzgebungsverfahren. Ein wichtiger Baustein ist gelegt, doch wie Niedersachsens Landwirtschaftsministerin betont, ist dies nur der Anfang eines notwendigen Prozesses.

Quelle: https://www.vetion.de/newsdetail/bundesrat-tierschutz-muss-weiterentwickelt-werden/

Quellen: Tierschutz muss weiterentwickelt werden | Videoüberwachung in Schlachthöfen: Länderkammer fordert mehr Tierschutz

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