Mehr Tierwohl – aber kein Zuschlag?
Die europäische EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen schützen. Dazu verschärft sie unter anderem die Anforderungen an freiwillige Nachhaltigkeitssiegel: Solche Kennzeichnungen müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen zugelassen sein.
Das Ziel ist nachvollziehbar und wichtig. Wer mit Tierwohl wirbt, sollte transparent erklären können, welche Kriterien gelten, wer sie kontrolliert und welche Folgen Verstöße haben. Gerade bei freiwilligen Labels darf ein gutes Versprechen keine bloße Werbebotschaft bleiben.
Weniger Programme in Haltungsform 3 und 4
Die praktische Umstellung sorgt jedoch für Probleme. Die Fleischwirtschaft berichtet im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie über weniger Programme in den Haltungsform-Stufen 3 und 4. Damit kann zwischen bereits praktizierten Haltungsbedingungen und der formalen Anerkennung des jeweiligen Programms eine Lücke entstehen.
Strengere Anforderungen können die Glaubwürdigkeit freiwilliger Kennzeichnungen stärken. Werden Anerkennungsverfahren aber nicht rechtzeitig abgeschlossen, drohen auch ernsthafte Tierwohlprogramme vorübergehend aus der Kennzeichnung zu fallen.
Tierwohlkriterien erfüllt, Zuschlag trotzdem weg
Ein aktueller Bericht von agrarheute beschreibt eine ähnliche Folge bei Milchkühen: Einige Betriebe könnten für Schlachtkühe trotz erfüllter Tierwohlkriterien den bisherigen Zuschlag nicht mehr erhalten. Der Bericht nennt einen Verlust von rund 100 Euro je Tier. Auch top agrar berichtet, dass Zuschläge für Kühe der Haltungsform 3 inzwischen an eine entsprechende Anerkennung geknüpft werden.
Diese Angaben lassen sich nicht pauschal auf jeden Betrieb und jedes Vermarktungsprogramm übertragen. Sie zeigen aber, dass zwischen tatsächlicher Haltungspraxis und formaler Anerkennung eine wirtschaftlich spürbare Lücke entstehen kann.
Kontrolle ja – Übergangslücken nein
Die Kritik sollte deshalb nicht gegen transparente Prüfungen gerichtet werden. Verlässliche Tierwohlkennzeichnungen brauchen unabhängige Kontrolle, nachvollziehbare Kriterien und Konsequenzen bei Verstößen. Gleichzeitig darf ein Betrieb, der bereits nachweislich in mehr Platz, Außenklima oder andere bessere Haltungsbedingungen investiert, nicht allein wegen schleppender Anerkennungsverfahren wirtschaftlich zurückfallen.
Sinnvoll wären schnelle und transparente Prüfverfahren, klar kommunizierte Übergangsregeln und Kriterien, die Betriebe rechtzeitig umsetzen können. Verbraucherschutz und Tierwohl sind keine Gegensätze: Glaubwürdige Standards funktionieren nur, wenn sie überprüfbar sind und verantwortliches Handeln nicht ausgerechnet während der Umstellung entwerten.
Quellen
- EU Retail Platform: Richtlinie (EU) 2024/825 und ihre Anforderungen
- Fleischwirtschaft: EU-EmpCo-Richtlinie – weniger Programme in Haltungsform 3 und 4
- agrarheute: Neue EU-Richtlinie zu Werbeaussagen kostet Landwirte 100 Euro pro Kuh
- top agrar: Zuschläge für HF3-Kühe nur noch mit ITW3-Anerkennung
Bildhinweis: KI-generierte, symbolische Illustration, keine Originalaufnahme.
